Im gesetzlichen güterstand lebend
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Definition
"Im gesetzlichen Güterstand lebend" bezeichnet einen rechtlichen Status von Ehepartnern, der sich auf die gemeinsamen Vermögensverhältnisse während der Ehe bezieht. Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist der Zugewinngemeinschaft, wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbart haben. Im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen gleichmäßig aufgeteilt, es sei denn, es wurde eine andere Regelung getroffen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ehepaare, die im gesetzlichen Güterstand leben, müssen im Falle einer Scheidung das gemeinsame Vermögen aufteilen.
- In Deutschland optieren viele Paare für den gesetzlichen Güterstand, um eine einfache Regelung für ihr Vermögen zu haben.
- Der gesetzliche Güterstand bietet beiden Partnern Schutz und eine faire Verteilung des Vermögens.
- Wer im gesetzlichen Güterstand lebend ist, kann seine Ansprüche im Falle einer Trennung oder Scheidung geltend machen.