Lebenslang mit anschließender sicherheitsverwahrung
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Definition
Der Begriff „lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung“ bezeichnet eine Strafmaßnahme im deutschen Strafrecht, bei der eine Person zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, und zusätzlich eine Sicherheitsverwahrungsmaßnahme nach Verbüßung der Haftstrafe angeordnet werden kann. Diese Maßnahme wird in der Regel bei besonders gefährlichen Straftätern angewendet, die auch nach ihrer Haftentlassung als Bedrohung für die Allgemeinheit angesehen werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem Urteil des Gerichts wurde der Angeklagte zu „lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung“ verurteilt.
- In vielen Fällen stellt das Gericht die Frage, ob die Sicherheitsverwahrung notwendig ist, um die Gesellschaft zu schützen.
- Der rechtliche Rahmen für "lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung" wird regelmäßig diskutiert und evaluiert.
- Kritiker warnen, dass solche Maßnahmen eine Stigmatisierung der Betroffenen nach sich ziehen können und auch rechtliche Grauzonen betreffen.