Im gesetzlichen güterstand verheiratet

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Definition

Der gesetzliche Güterstand bezeichnet die vorgegebenen vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen Ehepartnern gelten, wenn sie heiraten, ohne einen eigenen Ehevertrag abzuschließen. In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft, in der das während der Ehe erworbene Vermögen beider Partner im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Nachdem sie im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren, entschieden sie sich, ein gemeinsames Haus zu kaufen."
  • "Im gesetzlichen Güterstand verheiratet zu sein, bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird."
  • "Sie wollten im gesetzlichen Güterstand heiraten, hatten aber trotzdem viel über ihre zukünftigen finanziellen Pläne gesprochen."
  • "Die rechtlichen Auslegungen im gesetzlichen Güterstand können in verschiedenen Ländern variieren."

Kategorie: Deutsch Kategorie: Substantive