Im gesetzlichen güterstand verheiratet
Definition
Der gesetzliche Güterstand bezeichnet die vorgegebenen vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen Ehepartnern gelten, wenn sie heiraten, ohne einen eigenen Ehevertrag abzuschließen. In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft, in der das während der Ehe erworbene Vermögen beider Partner im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- "Nachdem sie im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren, entschieden sie sich, ein gemeinsames Haus zu kaufen."
- "Im gesetzlichen Güterstand verheiratet zu sein, bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird."
- "Sie wollten im gesetzlichen Güterstand heiraten, hatten aber trotzdem viel über ihre zukünftigen finanziellen Pläne gesprochen."
- "Die rechtlichen Auslegungen im gesetzlichen Güterstand können in verschiedenen Ländern variieren."
Kategorie: Deutsch Kategorie: Substantive